| Datum: | 06.01.2006 |
| Beschreibung: | Wertloses Plastik? |
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Die Einführung der Europäischen Gesundheitskarte geht weiter. Allerdings ist nach Auffassung von Deutschlands größter BKK der Zeitpunkt denkbar ungünstig gewählt. Und: Versicherte brauchen weiterhin eine Auslandreise-Krankenversicherung. Wertloses Plastik?Nach Auffassung von Ralf Sjuts, Vorstandsvorsitzender der Deutschen BKK, hat der Zwang zur Einführung der Europäischen Gesundheitskarte (European Health Insurance Card / Ehic) derzeit keinen tieferen Sinn. „Die Ehic zwingt die Kassen, Versichertengelder sinnlos zu vergeuden", sagte Sjuts. 2006 müssen alle Kassen die Karte einführen, obwohl sie mit keinerlei Nutzen gegenüber den alten Formularen verbunden ist. „Die Versicherten werden mit diesem Stück Plastik keine besseren Erfahrungen machen als mit den alten Auslands-Krankenscheinen", ist sich Sjuts sicher. „In den meisten Fällen wird auch die Ehic nichts daran ändern, dass im Krankheitsfall Behandlung häufig nur gegen Barzahlung stattfindet. Wer sichergehen will, dass er nicht auf seinen Behandlungskosten sitzen bleibt, braucht weiter eine private Reisekrankenversicherung." Einführung wider besseres Wissen?Schlimmer sei aber, dass die Einführung wider besseres Wissen stattfinde. Ein einziger Blick auf die Zeitpläne genüge. Jetzt müsse ein Muster ohne Wert eingeführt werden, obwohl feststeht, dass die Ehic in absehbarer Zeit auf die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte kommt, die vielleicht auch 2006 eingeführt werde. Damit die europäische Gesundheitskarte zur elektronischen Abrechnung von Leistungen im Ausland genutzt werden könne, dauere es sogar noch bis 2008 – bis eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut ist. Auslands-Krankenschein ersetztIn allen EU-Ländern, in denen es wie in Deutschland bereits eine Krankenversicherten-Karte gibt, wird jetzt nach und nach die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt. Die „European Health Insurance Card (EHIC)“ ersetzt den Auslandskrankenschein (E 111). Gültig ist die EU-Karte seit 1. Juli 2004. Ein gesetzlich Krankenversicherter muss zukünftig nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen. Dieses bürokratische Verfahren entfällt durch die neue Europäische Krankenversichertenkarte. Es gilt das auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdatum. Die Europäische Krankenversichertenkarte wird den Versicherten entweder zusätzlich zur nationalen Krankenversichertenkarte oder auf deren Rückseite zur Verfügung gestellt. Die separate EU-Karte gilt nicht innerhalb Deutschlands. Nur ÜbergangslösungDie EU-Karte ist eine Übergangslösung. Wenn die neue elektronische Gesundheitskarte ab 2006 in Deutschland eingeführt wird, enthält diese auf der Rückseite automatisch die europäische Variante. Die neue europäische Krankenversicherungskarte gilt wie bisher der Auslandskrankennschein nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmer-Entsendung, Arbeitssuche, Studium). Sie gilt für notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus sowie für die notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich behandeln zu lassen, kann die Karte dafür nicht einsetzen Eine solche Behandlung kann wie bisher nur nach Zustimmung der jeweiligen Krankenkasse erfolgen. In welchen Ländern gilt die Karte?Die Europäische Krankenversichertenkarte wird in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen eingeführt. Zu den EU-Staaten gehören: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern. Welche Daten enthält die EU-Karte?Auf der EU-Karte sind folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Geburtsdatum, persönliche Kennnummer, Kennnummer der Krankenkasse, Kennnummer der Karte, Ablaufdatum. Die Europakarte enthält keine elektronisch gespeicherten Informationen. Der Datenschutz bleibt in jedem Fall gewährt. Die neue Karte ersetzt nicht die Auslandsreise-Krankenversicherung. So ist vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt ratsam. Warum Einführung zum jetzigen Zeitpunkt?Es wäre sinnvoll gewesen, die Europäische Krankenversicherungskarte erst mit der eGesundheitskarte einzuführen, um Aufwand und Geld zu sparen. Zumal die EHIC zunächst nur eine einfache Plastikkarte ohne Datenspeicher ist und eine elektronische EU-Karte obligatorisch erst ab 2008 vorgesehen ist. Der von Deutschland, aber auch vielen anderen Staaten gewünschte Aufschub scheiterte jedoch am Veto Frankreichs. Elke Pohl | |