| Datum: | 04.01.2006 |
| Beschreibung: | Sicher ins Wintervergnügen |
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Après-Ski sollte der Zeit nach dem Lauf vorbehalten bleiben: An Hängen und Pisten ist Alkohol generell tabu. Andernfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Sicher ins WintervergnügenJetzt drängt es Winterfreunde hinaus an Hänge und Pisten. Doch wer das weiße Vergnügen ohne nachteilige Folgen erleben will, sollte zuvor außer auf seine Ausrüstung auch einen Blick in seine Versicherungspolicen werfen. Jedes Jahr verunglücken 60.000 Wintersportler und viele tragen lebenslängliche Folgen davon. In dem Fall gerät man schnell ins finanzielle Abseits, da die gesetzliche Unfallversicherung für Langzeitfolgen aus Freizeitunfällen generell nicht aufkommt. Daher gilt: Ohne private Unfallversicherung sollte niemand riskieren, sich ins winterliche Pistenvergnügen zu stürzen. Diese Versicherung zahlt, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität bleibt. Bergung nur mit PrivatpoliceHäufig werden auch Bergungskosten nach einem Unfall geleistet. Allerdings kommt die Versicherung nicht unbedingt für Schäden auf, die infolge von „Bewusstseinsstörung“ verursacht werden. Die kann bereits gegeben sein, wenn Wintersportfreunde den Weg ins Tal unter Alkoholeinfluss antreten. Wer als gesetzlich Krankenversicherter zum Wintersport ins Ausland fährt, für den ist die Auslandsreise-Krankenversicherung unverzichtbar. Denn ansonsten besteht die Gefahr, dass verletzte Urlauber auf Arztrechnungen ganz oder zum Teil sitzen bleiben. Ist nach einem Unfall sogar der Rücktransport nach Deutschland nötig, so hilft hier nur der private Auslandsschutz weiter. Haftpflichtversicherung unverzichtbarWer einen Skiunfall verursacht, bei dem andere Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen, der ist durch seine Privathaftpflicht-Versicherung geschützt. Diese Police ist generell für jeden ein Muss. Sie tritt ein, wenn Dritte Schadensersatzansprüche an den Versicherten oder dessen Familienmitglieder richten. Der Versicherungsschutz reicht dabei bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und umfasst sowohl Behandlungskosten als auch Schmerzensgeld und Ansprüche wegen Verdienstausfall oder bleibender Gesundheitsschäden des Geschädigten. Wer seine Ausrüstung gegen Beschädigung versichern möchte, kann eine Wintersportgeräte- oder Skibruchversicherung abschließen. Bei Verlust durch Raub oder Einbruchdiebstahl besteht Schutz durch die Hausratversicherung. Elke Pohl | |